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VG Koblenz, 17.05.2010 - 3 K 1016/09.KO |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Vereinbarkeit einer Festsetzung von Säumniszuschlägen für Beitragsrückstände von Mitgliedern des Versorgungswerks der rheinland-pfälzischen Rechtsanwaltskammern mit dem Rückwirkungsverbot
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (5)
- Justiz Rheinland-Pfalz (Pressemitteilung)
Rechtsanwaltsversorgungswerk: Streit um Säumniszuschläge
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Säumniszuschläge beim Rechtsanwaltsversorgungswerk RLP
- rechtsindex.de (Kurzinformation)
Rechtsanwaltsversorgungswerk: Streit um Säumniszuschläge
- nwb.de (Kurzmitteilung)
Streit um Säumniszuschläge
- haufe.de (Kurzinformation)
Rechtsanwaltsversorgungswerk darf Säumniszuschläge auch rückwirkend festsetzen
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- VG Weimar, 05.02.1999 - 6 E 2522/98
Recht der freien Berufe einschl. Kammerrecht (z.B. Apotheker, Architekten, Ärzte, …
Auszug aus VG Koblenz, 17.05.2010 - 3 K 1016/09
Bereits seit dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Weimar vom 5. Februar 1999 - 6 E 2522/98.We (bezogen auf eine vergleichbare Gesetzes- und Satzungsregelung in Thüringen) - war streitig, ob das Versorgungswerk ohne gesetzliche Rechtsgrundlage berechtigt ist, Verzugszinsen in seiner Satzung als Sanktionsnorm für den säumigen Beitragsschuldner aufzunehmen. - BVerfG, 15.10.1996 - 1 BvL 44/92
Mietpreisbindung
Auszug aus VG Koblenz, 17.05.2010 - 3 K 1016/09
In solchen Fällen tritt das Rückwirkungsverbot ausnahmsweise dann zurück, wenn sich kein schützenswertes Vertrauen auf den Bestand des vormals geltenden Rechts bilden konnte (vgl. BVerfGE 95, 64 ff. [86 f.]). - BVerfG, 08.06.1977 - 2 BvR 499/74
Rückwirkende Verordnungen
Auszug aus VG Koblenz, 17.05.2010 - 3 K 1016/09
Das grundsätzliche Verbot rückwirkender belastender Gesetze und sonstiger Rechtsnormen beruht auf den Prinzipien der Rechtssicherheit und des Vertrauensschutzes (vgl. BVerfGE 45, 142 ff. [167 f.]).